Halteverbotszonen einrichten Bremen

Wissenswertes für Ihren Umzug

Um einen Umzug reibungslos abzuwickeln, müssen Sie sich auch Gedanken darüber machen, wo der benötigte Umzugswagen für das Ein- und Ausladen von Möbeln und Kartons parken soll. Insbesondere, wenn Sie einen LKW nutzen, brauchen Sie einen entsprechenden Stellplatz. Dieser sollte möglichst nah am Haus sein, um unnötig lange Wege für die Mitarbeiter/innen der Umzugsfirma zu vermeiden. Am besten funktioniert dies mit einer Halteverbotszone.

Wie beantrage ich eine Halteverbotszone für meinen Umzug?

Je nach Umzugsort müssen Sie die Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde beantragen. Für Umzüge in Bremen liegt der Verantwortungsbereich hierfür bei der Polizei. Hier müssen Sie eine “Ausnahmegenehmigung für die Bewerkstelligung von Umzügen” – so lautet die offizielle Bezeichnung – beantragen. Dazu reichen Sie ein Formular mit den genauen Daten wie dem Umzugstag, den Adressen der Ein- und Auszugsorte und der benötigten Fläche für die gewünschte Halteverbotszone ein. Dieser Antrag muss bei der Polizei Bremen an die Direktion Verkehr gerichtet werden.

Um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu erhalten, empfiehlt es sich unser Umzugsunternehmen Bremen mit der Beantragung der Halteverbotszone zu beauftragen. Wir von Rosebrock kennen die exakten Ansprechpartner in der Behörde und wissen genau, was in dem entsprechenden Antragsformular stehen muss, sodass die Halteverbotszone rechtzeitig zum Umzugstag eingerichtet ist.

FAQ – Fragen & Antworten zu Halteverbotszonen

  • Was kostet eine Halteverbotszone für den Umzug in Bremen?

    Die Kosten einer Halteverbotszone richten sich nach der ausstellenden Behörde und den kommunalen Abgaben. Verwaltungsgebühren sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich, hinzu kommen noch die Kosten für die Schilder sowie das Aufstellen/Abbauen durch den entsprechenden Schilderdienst.

    In der Hansestadt Bremen müssen Sie durchschnittlich mit Kosten in Höhe von ca. 150€ rechnen. Bedenken Sie immer, dass der Verzicht auf eine Halteverbotszone deutlich höhere Kosten nach sich ziehen kann, wenn Sie bei nicht-genehmigtem Parken erwischt werden. Zudem sind die Kosten für einen längeren „Abtrageweg“ der Umzugsgüter seitens des Umzugsunternehmens deutlich höher als für die Beantragung einer Halteverbotszone.

  • Wie lange vor dem Umzug muss ich die Halteverbotszone beantragen?

    Die Polizei, die in Bremen für die Beantragung der Halteverbotszone zuständig ist, benötigt eine Vorlaufzeit von 14 Tagen. Vier Werktage vor dem Umzug muss dann der Schilderdienst die entsprechenden Schilder aufstellen, damit Anwohner rechtzeitig informiert werden. Unser Tipp: Beantragen Sie die Halteverbotszone direkt über das Umzugsunternehmen, das sich mit allen Fristen und dem ganzen Procedere bestens auskennt. 

  • Ist eine Halteverbotszone bei einem Umzug Pflicht?

    Nein. Wenn Sie sicherstellen können, dass für den Umzugswagen eine Stellfläche zur Verfügung steht, müssen Sie keine Halteverbotszone einrichten. Wir von Rosebrock werden uns bei der Umzugsplanung mit den jeweiligen Gegebenheiten an Ein-und Auszugsort vertraut machen und Ihnen dann mitteilen, ob eine Halteverbotszone notwendig ist oder nicht. Von einer “selbst hergerichteten” Halteverbotszone via PKW oder mit Stühlen raten wir allerdings ab, da dies nicht erlaubt ist. 

  • Für welchen Zeitraum muss die Halteverbotszone eingerichtet werden?

    Die Halteverbotszone muss am Umzugstag für den Zeitraum von 07.00 bis 17.00 Uhr eingerichtet werden.